Fürstenhaus wirft Schätze auf den Markt

Finanziell klamme Büdinger Schloßherren verkaufen wertvolle Handschriften an Privatsammler / Gericht droht mit Verlagerung des Archivs

Spektakuläre Verkäufe kostbarer Handschriften aus dem Fürstenhaus Ysenburg und Büdingen haben Historiker aufgeschreckt. Sie fordern vom Land, das als Kulturgut geschützte Gesamtarchiv der überschuldeten Adelsfamilie zu sichern.
VON ANITA STRECKER (BÜDINGEN)

Zu. Verrammelt. Unzugänglich. Vor dem Tor des Büdinger Schlosses hilft auch kein „Sesam, öffne dich!" mehr. 1,1 Kilometer an historischen Dokumenten - unschätzbare Kostbarkeiten für Historiker und Heimatforscher - liegen seit fast vier Jahren verschlossen im alten Brauhaus des Schlosses, weitere 500 Meter lagern im Bandhaus aus dem 16. Jahrhundert, das vom Alter gezeichnet im Herzen Büdingens steht. Das Gedächtnis von 60 Ortschaften zwischen Büdingen und Gelnhausen, Wächtersbach, Birstein und Meerholz ist weggesperrt. 2002 hat der überschuldete Schloßherr Wolfgang Ernst zu Ysenburg und Büdingen, Generalbevollmächtigter seines ältesten Sohnes und eigentlichen Fürsten, Casimir-Alexander, den letzten hauptamtlichen Hüter des „Fürstlich und Gräflich Ysenburgischen Gesamtarchivs" aus Geldnot in den vorzeitigen Ruhestand geschickt - und das Archiv kurzerhand zugesperrt.
 

      VERARMTER ADEL
      Die Finanznot der Fürsten zu Ysenburg und Büdingen und ihre Folgen für die Allgemeinheit. Eine Kurzserie der FR.
       

„Ein Skandal", sagt der Regionalhistoriker Christian Vogel aus Niddatal. Denn was ist, dürfte rein rechtlich nicht sein. Das Gesamtarchiv ist Eigentum einer 1930 gegründeten Stiftung, die als Rechtsnachfolgerin des abgeschafften Fideikommiß aus Feudalzeit Kulturgüter in Adelshand als „unveräußerlich" bewahrt und festlegt, daß das Archiv für die Öffentlichkeit zugänglich bleibt.

Daß das Recht in Büdingen seit Jahren mit Füßen getreten wird, sieht nicht nur Vogel so. „Die Ysenburger Stiftung ist unser Sorgenkind", sagt Gerhard Knauf, Vorsitzender Richter des Senats Fideikommisse in Kassel, der zum Oberlandesgericht Frankfurt gehört. Als staatliche Aufsicht wacht das Gericht über die Stiftungen der hessischen Adelsfamilien, auf daß historisch wichtige Kulturgüter erhalten bleiben. „Wir haben unsere Probleme damit, daß das Archiv so lange zu ist." Seit Monaten stünden der Senat, das Ministerium für Kunst und Kultur und Wolfgang Ernst zu Ysenburg-Büdingen deswegen in Gesprächen. „Ich hoffe, daß sich das Problem alsbald gut regeln läßt." Wie, läßt Knauf offen: „Ich will die Verhandlungen nicht gefährden."

Historiker Vogel treibt noch eine andere Sorge um: Was geschlossen ist, kann nicht kontrolliert werden, und niemand weiß, welche Schätze das Archiv tatsächlich birgt.

Oder: noch birgt. Es ist zwar bekannt, daß alle offiziellen Unterlagen aus Büdingen, Wächtersbach und Meerholz dort lagern. „Aber es gibt keine vollständigen Inventarlisten", beklagt auch Klaus-Dieter Rack vom Staatsarchiv in Darmstadt. Und kaum Findbücher, die bei der Spurensuche helfen könnten. „Das Fürstenhaus Ysenburg-Büdingen verscherbelt Kulturgut", schlägt der Historiker Klaus Graf vom Aachener Hochschularchiv seit Monaten schon via Internet Alarm. Tatsächlich sind erste spektakuläre Verkäufe publik geworden. Ob die Raritäten jedoch aus dem Archiv stammten oder - ganz legal - aus der Schloßbibliothek, die frei verfügbares Eigentum der Fürstenfamilie ist, darüber streiten sich die Experten.

Schillerndstes Streitobjekt ist die reich bebilderte Passionsgeschichte des Franziskanertheologen Johannes von Zazenhausen von 1464, die das Hamburger Auktionshaus Jörn Günter zum unbekanntem Preis von Wolfgang Ernst in Büdingen erstand und für 635 000 Euro an einen privaten Sammler verkaufte. Das Traktat soll einst als Geschenk in das fürstliche Gesamtarchiv gelangt sein. Laut Graf hätte es somit „zweifellos" unter dem Schutz des Bundes-Kulturgutschutzgesetzes gestanden und nicht einfach verkauft werden dürfen. Jetzt ruht die einzige mit Buchmalerei versehene Handschrift im Tresor eines Privatsammlers.

Sorge um Liederhandschrift

Die Historiker sorgen sich auch darum, daß Teile der kostbaren Schönrainer Liederhandschrift aus der Zeit um 1330 alsbald in Privathänden landen könnten. Laut Urteil der Fideikommiß-Gerichtes stammen auch diese Liedüberlieferungen aus dem frei verkäuflichen Bibliotheksbestand. Doch die Blätter sind so rar, sagt Konrad Wiedemann, Leiter der Handschriftenabteilung der Landesbibliothek Kassel, daß sie aus wissenschaftlicher Sicht kostbarer sind als eine Gutenbergbibel, die für zehn Millionen Euro gehandelt wird. „Von der Gutenbergbibel sind 48 Exemplare bekannt. Einige Blätter der Liederhandschrift gibt es nur ein einziges Mal. Es wäre ein herber Verlust, wenn die Wissenschaft keinen Zugriff mehr darauf hätte." Noch ist die Handschrift auf dem Markt und Wiedemann hofft, daß am Ende eine öffentliche Sammlung zum Zug kommt.
 

    FIDEIKOMMISS-RECHT
    - Der Fideikommiß bezeichnete im deutsch-römischen Recht unverkäufliches Vermögen. Adelsfamilien sicherten damit ihren Besitz über Generationen.
    - Die Weimarer Republik schaffte mit dem Adelsstand auch die Fideikommisse ab. Über das Fideikommißrecht wurden anschließend Sicherheiten geschaffen, Kulturgüter in Adelshand zu sichern. Sie blieben zwar Familieneigentum, wurden aber in Stiftungen überführt - unverkäuflich und zugänglich.
    - Das Fideikommiß-Gericht, ein Senat bei den Oberlandesgerichten, hält die Staatsaufsicht über die Kulturgüter.
    - Hessens Fideikommiß-Senat des Oberlandesgerichts Frankfurt mit Sitz in der Außenstelle Kassel beaufsichtigt zur Zeit noch 112 Stiftungen von Adelshäusern in Hessen. Einige Familien haben die Kulturgüter - nicht zuletzt aus Kostengründen - Staatlichen Archiven, Museen oder Bibliotheken übertragen.
    - Der geplante Verkauf des Erbacher Schlosses mit seinen Sammlungen rückte das Fideikommiß-Recht Ende 2003 ins Rampenlicht. Qua Gesetz hätte die Familie nichts davon zu Geld machen dürfen. Der Vorsitzende Richter des Fideikommiß-Gerichts schloß damals aber nicht aus, daß bei drohender Insolvenz einer Familie einzelne Gegenstände zum Verkauf frei gegeben werden könnten. Das Land Hessen sprang schließlich als Käufer ein, um Schloß und Sammlungen als wertvolle Kulturgüter zu retten. ana

 

Ob die Fürstenfamilie weitere bedeutsame Stücke verkauft hat oder Archivbestände in die Bibliothek verschoben wurden und nun frei verkäuflich sind, bleibt Spekulation. Heimatforscher Vogel sieht deshalb „schleunigst" das Land in der Pflicht, ähnlich wie beim Verkauf des Erbacher Schlosses einzugreifen, um „einzigartiges Kulturgut" zu retten. Doch das Land weist jede Zuständigkeit zurück. Die Archivbestände seien Eigentum der Familien-Stiftung, sagt Ulrich Adolphs, Sprecher des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst. Die Aufsicht liege allein beim Fideikommiß-Gericht.

„Ob heimlich Dinge aus dem Archiv verkauft wurden, spielt im Streit bisher keine Rolle", sagt Richter Knauf. „Uns geht es darum, daß das Archiv wieder zugänglich gemacht wird." Das Angebot des Hessischen Staatsarchivs in Darmstadt, das Archiv in Obhut zu nehmen, lehnte der Schloßherr ab. Ebenso den Vorschlag des Wetteraukreises, das Archiv der überschuldeten Familie als Kreisarchiv zu übernehmen. Dennoch wird er sich mit dem Gericht einigen müssen: „Wir werden aufsichtsrechtlich alles Erforderliche tun, um die Archivbestände zu sichern", sagt Knauf. Notfalls werde die Verlagerung der Sammlung angeordnet, was bisher aus Rücksicht auf die leere Kasse der Fürstenfamilie unterblieb. „Die Stiftung müßte die Kosten des Umzugs tragen."

Bandhaus steht zum Verkauf

Ein Umzug, zumindest der Archivteile aus dem Bandhaus, könnte jedoch schneller kommen, als den Ysenburgern lieb sein kann. Die FR-Information, daß der Fürst das alte Herrenhaus samt Bandhaus im Internet für 950.000 Euro feilbieten läßt, hat Richter Knauf alarmiert. „Das ist ein Anlaß, sofort einzuschreiten. Notfalls werden wir die Sammlung sicherstellen."

Sicher sind die Dokumente im Bandhaus bisher nicht, sagt Historiker Vogel. „Da könnte jeder einsteigen." Ob das Haus bei Regen dicht hält, bezweifelt er gleichfalls. Auch der Darmstädter Archivleiter Friedrich Battenberg wies das Land bereits vor anderthalb Jahren auf die unbefriedigende Lagerung der Büdinger Schätze hin. Das Ministerium wiegelt ab: „Das Brauhaus sieht von außen zwar baufällig aus, drinnen liegen die Archivbestände aber sicher in einem Betonbunker", referiert Ministeriumssprecher Adolphs das Ergebnis eines Ortstermins von Vertretern des Landes sowie des Fideikommiß-Senats. „Die Leute haben sich das Brauhaus angesehen und danach im Schloß Tee getrunken", spottet Vogel. „Das Bandhaus hat niemand angeschaut."

Für den Historiker ist es „mehr als mysteriös", weshalb das Gericht bei den Büdingern so lange still hält. Und das Ministerium regelrecht abtaucht: „Die Fürstenfamilie muß einen sehr guten Stand im Land haben." Wolfgang Ernst zu Ysenburg und Büdingen, Schwiegersohn des Ex-Schatzmeisters der Hessen-CDU, Prinz Casimir zu Sayn-Wittgenstein, schweigt. Kein Kommentar, heißt es auf FR-Anfrage. Einer, der Näheres weiß - nicht zuletzt, weil er als einziger neben dem Fürsten die Archiv-Schlüssel besitzt - mag gleichfalls nichts sagen: Peter Decker, der letzte Archivar. Nach seiner Entlassung habe er sich noch ins Zeug gelegt, das „Sesam Archiv" zu öffnen, sagen Leute, die ihn kennen, inzwischen habe er sich aber offenbar mit dem Fürsten arrangiert. Decker: „Ich bin dem Fürstenhaus gegenüber loyal."

Das einst so strahlende Fürstenhaus zu Ysenburg und Büdingen ist pleite. Im Büdinger Schloß lagert ein Archiv mit historischen Schätzen, die seit Jahren zu Unrecht unter Verschluß gehalten werden.

Frankfurter Rundschau - 23.3.06 - mit freundlicher Erlaubnis der FR

Ein Skandal, fürwahr. Hätte das deutsche Volk in der Abstimmung über die Fürstenenteignung 1928 etwas mehr Mut vor Königsthronen gezeigt, gäbe es dieses Problem nicht.

Auch hier gilt wohl: wer die Macht hat (oder die Duldung) kann tun und lassen, was er will. Recht? Gesetze? Gerichte? Anstand gar? Da lachen solche Leute nur.
Und die Vertreter des Staates, die dem Recht zur Geltung zu verhelfen haben? Kneifen.

Es ist eben sehr viel leichter, 10.000 Menschen auf die Straße zu kippen, als geltendes Recht durchzusetzen.