Ein Bauantrag von 1886
HEINZ LOOS

Durch die neue Kreisordnung für die preußische Provinz Hessen-Nassau vom 7. Juni 1885 wurden die bisherigen Amtsbezirke aufgehoben. Es entstand am 1. April 1886 der Kreis Höchst. An seiner Spitze stand ein Landrat und der erste, der dieses Amt innehatte, war Dr. August, Baron von Trott zu Solz (1886-1892).

Die Geschäfte in den Landgemeinden führte ein Bürgermeister mit seinem Gemeinderat.

Einen guten Einblick in die Wechselbeziehungen zwischen der obersten Kreisbehörde und den Landgemeinden am Anfang dieser Verwaltungsform geben erhalten gebliebene Bauanträge aus jener Zeit. Auch die Art und Weise, wie der damalige amtliche Schriftverkehr aussah und ablief, lassen sie deutlich erkennen. Es standen zu jener Zeit weder Schreibmaschinen noch Kopiergeräte, wie sie heute zur Selbstverständlichkeit geworden sind, zur Verfügung. Zeichnungen, auch wenn sie in Duplo einzureichen waren, mußten von Hand angefertigt werden, ebenso alle Schriftstücke.

Im Kanzleibereich hatte es sich seit langem bewährt, für den amtlichen Schriftverkehr einen glatten Bogen im Kanzleiformat von 42 x 33 cm, der noch einmal gefaltet wurde, zu verwenden, so dass 4 Seiten im Folioformat zu 33 x 21 cm entstanden. Die einzelnen Seiten wurden zunächst nur auf der rechten Hälfte beschrieben, so dass links davon Platz für Bemerkungen, Stellungnahmen oder Rückantworten blieb. Anschrift und Betreff schrieb man links.

Als ein Beispiel von vielen soll hier ein Bauantrag des Baumeisters Georg Loos aus Okriftel vom 18. April 1886, also 18 Tage nach der Gründung des neuen Kreises, betrachtet werden.

Bis zum Jahre 1885 bildete im Westen Okriftels die Grenze zwischen dem Ortsbereich und der Feldmark ein Teilstück des alten Dorfgrabens, das, weil es die ehemalige alte Kirche mit einschloss, der Kirchgraben genannt wurde. Außerhalb dieses Grabens lag die Flur: „In den Weinbergen", wo allerdings schon seit etwa 1800 kein Wein mehr angebaut wurde. Diese Flur teilte eine Grenze in eine obere nördliche und in eine untere südliche Hälfte. Um 1885 erwarb der Okrifteler Baumeister Georg Loos die an den Ortsbereich angrenzenden Grundstücke der oberen Hälfte und teilte sie in 4 Bauplätze ein. Von der unteren Hälfte dieser Flur hatten die Herren Philip Gumperts und Hermann Krebs ein großes Stück für ihre geplante Papierfabrik gekauft. Eine Bauflucht war schon 1873 beim Bau des Eckhauses in der Kirchgrabenstraße mit der heutigen Hausnummer l festgelegt und eine 8,00 Meter breite Straße, welcher der Kirchgraben zum Opfer fiel, projektiert. Die Straße erhielt zunächst die Bezeichnung Neustraße oder Ortsstraße und ab 1904 den Namen Kirchgrabenstraße.

Wie damals mehrfach praktiziert, wollte Loos die vier Grundstücke mit Wohnhäusern bebauen und sie dann schlüsselfertig verkaufen. Das Haus mit der heutigen Nummer 12 in der Kirchgrabenstraße baute Loos schon ein Jahr zuvor und behielt es mehrere Jahre für sich. Geplant und gezeichnet hatte es A. Studer aus Höchst, vom dem eine Menge hervorragender Zeichnungen erhalten blieben. Er gehörte auch als Bauaufseher der Abnahmekommission an. Zu dem weiter unten genannten Baurat Wagner von der königlichen Kreisbauinspektion in Frankfurt hatte er ein gespanntes Verhältnis. Er schrieb 1885 einen für die damalige Zeit sehr geharnischten Beschwerdebrief, in dem er ankündigte, er werde sich an eine höhere Behörde wenden.

War für das Haus Nr. 12 der Bauantrag noch an den königlichen Amtmann Habel in Höchst zu richten, so mussten nach Inkrafttreten der neuen Kreisordnung alle Eingaben und Anträge an das königliche Landratsamt, das seinen vorläufigen Sitz im Höchster Amtsgerichtsgebäude hatte, gestellt werden, Die Pläne für das zweite Haus, das heute die Nr. 14 trägt, ließ Loos nicht von Studer erstellen, wahrscheinlich um ihm weiteren Ärger mit Baurat Wagner zu ersparen. Er beauftragte, wohl auf Studers Empfehlung, den Zeichner Wilhelm Richter II. aus der Zimmerstraße in Flörsheim am Main mit dieser Arbeit, dessen Pläne zwar sauber, aber wesentlich bescheidener als die von Studer ausfielen, was auch später Baurat Wagner beanstandete. Sie bestanden aus einem Situationsplan im Maßstab 1:500, einem Plan für das Wohnhaus im Maßstab 1:100 und einem Plan im gleichen Maßstab für eine Remise, einen Stall und die Abtrittsanlage mit Grube. Sie trugen das Datum vom 18. April 1886 und der Bauherr hatte sie unterzeichnet. Dazu wurde ein fein säuberlich geschriebener Antrag auf einem Kanzleibogen gestellt, der folgenden Wortlaut hatte:

Okriftel den 18ten [] l886.
An das königliche Landratsamt zu Höchst a. M.
Gehorsamst Baugesuch des Maurermeisters Georg Loos in Okriftel wegen Erbauung eines einstöckigen a. Wohnhaus, b. Remise, c. Stall. Unterzeichneter beabsichtigt in der Baulinie am Eddersheimer Weg ein Wohnhaus mit Remise und Stall zu bauen. Die Neubauten bleiben Meter 6,00 von dem, dem Gesuchsteller bereits besitzenden Wohnhaus entfernt. Alles Nähere ist in der anliegenden Zeichnung ersichtlich. Untertänigst bitte ich hohe Behörde um recht bald möglichste Erteilung der Genehmigung.
Hochachtungsvoll
Georg Loos.
 

Die 3 Pläne und den Antragsbogen legte Loos dem Bürgermeister und zwei Gemeinderäten vor. Der dritte Gemeinderat war Loos selbst. Man überprüfte das Gesuch und gab folgende Unbedenklichkeitserklärung auf dem Kanzleibogen ab:

Okriftel den 19. April 1886
Gegen das vorstehende Gesuch des Georg Loos dahier um Genehmigung zur Erbauung eines einstöckigen Wohnhauses Remise und Stall ist nach anliegender Zeichnung in baupolizeilicher Hinsicht und von dem unterzeichneten Gemeinderat von hier aus nichts einzuwenden. Nachbarn sind keine zu vernehmen, da der Gesuchsteller neben sein bestehendes Wohnhaus baut.
Mook Bürgermeister, Georg Jung lV.    Heinrich Jung III.     Georg Loos.

Der Antrag lag schon am 20. April dem Landrat vor. Obwohl das Amt erst seit 20 Tagen existierte, erhielt das Schreiben die Registriernummer 712.

Noch am gleichen Tag reichte der Landrat das Schreiben weiter, wobei K.H.u.R. wahrscheinlich „Kurzer Hand und Retour" oder „-Rückgabe" bedeutete:

Höchst den 20. April 1886 (Ausgang am 22.4.)
K.H.u.R. nebst Anlagen an die königliche Kreisbauinspektion zu Frankfurt/M. mit dem ergebensten Ersuchen um gefällige Begutachtung des Bauprojekts.
Der Landrat i.A. Trott zu Solz
Not. 8 Tage.

Das Schriftstück sollte also in 8 Tagen wieder auf seinem Schreibtisch liegen.

Zu beachten ist, dass der Landrat noch mit „i.A." unterschreibt. Auch für Landräte gab es demnach eine Probezeit.

Ab 1887 unterzeichnete er dann ohne „i.A.". Sein Kaiser muss mit ihm zufrieden gewesen sein, denn 1892 ernannte er ihn zum preußischen Kultusminister und später zum Oberpräsidenten von Hessen-Nassau.

Die Antwort aber kam nicht nach 8, sondern erst nach 14 Tagen. Ein preußischer Baurat
brauchte es einem Landrat gegenüber schon nicht mehr so genau zu nehmen:

Fr. d. 3.5.86 (Eingang 4.5)
K.H. königlichem Landratsamt zu Höchst,
ergebenst zu erwiedern, bei der Kleinheit der Anlage kann von besserer und richtiger Darstellung abgesehen werden.

Beim Dachstuhl wird ins besondere vorausgesetzt, dass solcher sachgemäß sicher angelegt wird. Ferner müssen die Schornsteinanlagen den anstehenden Vorschriften entsprechen. Die Abortgrube ist in Mauer und Sohle wasserdicht zu mauern und zu überwölben. Übrigens mache ich ergebenst aufmerksam, dass die dargestellte Straßenbreite, das die Straße offenbar eine neu angelegte ist, - Das neue Eckhaus kommt nicht in betracht, - eine vorschriftswiedrige ist und ich mich da[ge]gen verwahren möchte.
Baurat Wagner.

Mit der Kritik an den dürftigen Plänen hatte der Baurat recht. Er erkannte natürlich, dass Studer an diesem Projekt beteiligt war. Am nächsten Tag schickte der Landrat das Schreiben wieder an den Bürgermeister von Okriftel und forderte:

Höchst den 5. Mai 1886
K.H. dem Herrn Bürgermeister in Okriftel den Schlusssatz nebenstehenden Gutachtens zur Kenntnis und gefälliger Äußerung über die Breite der neu anzulegenden Straße, die eventuell in den beiliegenden Situationsplan noch einzutragen ist.
Der Landrat i.A. Trott zu Solz.

Des Bürgermeisters Antwort lautete:

Okriftel den 9ten Mai 1886 (Nr. 1265)
An das königliche Landratsamt zu Höchst a.M.
Infolge vorstehenden Bemerkungen berichte gehorsamst, dass die Straße eine Breite von 8,50 Meter hat, welche mit Genehmigung des früheren Herrn Amtmann Habel angelegt wurde, überhaupt nicht anders angelegt werden konnte, da ja schon früher der Anfang der Straße nach diesen Maßen verbaut wurde und um eine grade Straßenflucht zu erhalten muss diese Breite beibehalten bleiben. Auch stehen schon weiter abwärts Gebäude auf beiden Seiten, welche alle nach diesem Plan angelegt sind. Die Breite ist auch hier genügend.
Der Bürgermeister Mook.

Daraufhin wurde die Konzession (Dekret) mit folgenden Bemerkungen erteilt:

Höchst den 16.5.1886
zu exp. für den Gesuchsteller.
Dem Georg Loos in Okriftel wird auf Grund seines Gesuches und der vorgelegten Zeichnungen die Genehmigung zur Erbauung eines  einstöckigen Wohnhauses  mit Stall, Remise und Abortanlage unter folgenden Bedingungen erteilt.

1.) Die Kaminanlagen haben in allen Teilen der Verordnung vom 8.II. 1854 zu entsprechen.
2.) Der Dachstuhl im Wohnhaus muss sicher angelegt werden.
3.) Die Abortanlage hat nach den Bestimmungen der P.V.O. vom 18.2.1885 zu erfolgen und ist die Grube in Wänden und Sohle wasserdicht zu mauern und zu überwölben.
4.) Die Remise darf nicht zur Aufbewahrung von Futter- und Streumaterial dienen.
5.) Bezüglich des Wohnhauses ist die Rohbauabnahme zu beantragen. Unsere Konzession erlischt binnen Jahresfrist.
H. 16.5.86. d.Ldr. i.A.T.

Es folgen noch drei unleserliche Gegenzeichnungen mit Datum vom 21.5.86.
Die drei Zeichnungen erhielten auf ihrer Rückseite das Datum 16.5.86.

Knapp einen Monat später konnte der Bürgermeister melden, dass der Rohbau fertiggestellt sei und die Abnahme erfolgen könnte. Er schrieb, dieses Mal auf einen einfachen Foliobogen:

Okriftel den 10ten Juni 1886 (Nr. 12616)
An königliches Landratsamt zu Höchst a. M.
Königliches Landratsamt zu Höchst a. M. mache ich hiermit die gehorsamste Anzeige, dass der Neubau des Georg Loos dahier fertiggestellt ist, dass die Rohbauabnahme vorgenommen werden kann.
Der Bürgermeister, Mook.
 

Der Landrat übergab den Antrag an die Abnahmekommission weiter und setzte eine Frist von vier Wochen für die Durchführung der Abnahme fest:

Höchst den 12. Juni 1886 K. H. u. R.
der Abnahmekommission zum Vollzug und zur demnächstigen Vorlage des Protokolls.
Der Landrat, i. A. T.
Not. 4. Wochen.

Hätte sich Loos an die eingereichten Zeichnungen gehalten, wäre mit der Rohbauabnahme für ihn der amtliche Teil abgeschlossen gewesen. Es kam aber anders. Die Baukommission musste nämlich wahrheitsgetreu berichten:

Okriftel den 3. Juli 1886
Griesheim p. 12. Juli 1886
An königliches Landratsamt zu Höchst a. M.
Gegen die Erbauung des einstöckigen Wohnhauses des Georg Loos zu Okriftel wurde gegen dessen Ausführung nach dem genehmigten Bauplan Nr. 1265 vom 16. Mai 1886 folgendes zu erinnern befunden:

In der Bauzeichnung sind zwei Russenschornsteine eingezeichnet und in der Ausführung ist nur ein solcher vorhanden. Nach Angaben des Georg Loos soll der Dachstock nicht zu Wohnungen hergerichtet werden und ist aus diesem Grund auch die Mansarde nicht aufgeführt worden. Beide Giebelwände sind vom Gebälk bis zum Dachfirst nur mit einem halben Stein oder 0,12 m starke Feldbrandsteine aufgeführt worden. Für den Russenschornstein ist ein Aussteigladen zu beschaffen. Im Übrigen ist gegen die Ausführung nichts zu erinnern befunden.
Der Werkmeister, Studer,
Der Maurermeister, Mitter,
Der Kaminfegermeister, Pochatscheck.

Selbstverständlich reichte der Landrat den Bericht an den Bürgermeister von Okriftel weiter. Binnen acht Tagen sollte dessen Bericht vorliegen:

Höchst den 17.7.1886
K. H. u. R. dem Herrn Bürgermeister zu Okriftel zur gefälligen Erhebung und Vorlage des nebenbezeichneten, dem p. Loos erteilten Dekrets.

Der Landrat i. A. T.
Not. 8 Tage

Der Bürgermeister sandte daraufhin umgehend das am 16. Mai 1886 erteilte Decret an das Landratsamt zurück:

Okriftel den 19. Juli 1886 (Eingang 27.7.1886).
Das dem Georg Loos unterm 16. Mai d. J. erteilte Decret folgt anbei gehorsamst zurück.
Der Bürgermeister, Mook.

Jetzt forderte der Landrat von Loos, dass er binnen 14 Tagen ein neues Baugesuch mit den vorgenommenen Änderungen stellen sollte:

Höchst den 31. Juli 1886
K. H. u. R. dem Herrn Bürgermeister zu Okriftel mit dem Ersuchen zurück, dem Loos bei Vermeidung von 5 M. Strafe aufzugeben, binnen 14 Tagen ein Gesuch um nachträgliche Genehmigung der vorgenommenen Abänderungen an dem unter dem 16. Mai d. J. erteilten Baudekret hierher einzureichen und ist hierunter die bauausführenden Handwerker namhaft zumachen.
Der Landrat, Trott zu Solz
Not 14 Tg.

In dem neu eingereichten Baugesuch erkennt man deutlich Studers Handschrift. Auch die beigelegte Zeichnung im Maßstab 1:100 hatte er gezeichnet:
Okriftel den 11. August 1886 (Eingang 18.8.)

An das königliche Landratsamt zu Höchst.
Gehorsamstes Baugesuch von Seiten des Georg Loos zu Okriftel
Berichte gehorsamst hierunter, dass bezüglich der Bauänderung an meinem neu erbauten einstöckigen Wohnhause und zwar:
1.) Unterlassung des Kniestockes.
2.) Nicht Aufführung der Dachmansarde und
3.) Die Errichtung eines Russenschornsteins anstatt zweier gezeichneten, eine weitere Vorlage königlichen Landratsamt zu Höchst ergebenst durch beiliegende Pläne gemacht wird.
Der bauausführende Handwerker ist Georg Loos zu Okriftel als Bauunternehmer selbst.
Hochachtungsvoll zeichnet Georg Loos.

Der Bürgermeister vermerkte hierzu:

Okriftel den 12. August 1886
An königliches Landratsamt zu Höchst.
Zufolge beiliegenden Auftrags königl. Landratsamtes zu Höchst a. M. werden anbei das Gesuch und Zeichnungen des Georg Loos dahier um nachträgliche Genehmigung der vorgenommenen Abänderungen an seinem Neubau gehorsamst vorgelegt. Der bauausführende Handwerker ist der Bauherr Georg Loos selbst.
Der Bürgermeister, Mook.

Noch einmal schickte der Landrat den Vorgang nach Okriftel mit der Anordnung:

Höchst den 16. August 1886
K. H. dem Herrn Bürgermeister zu Okriftel zur gefälligen erneuten Abhörung der Nachbarn und des Gemeinderates zurückgesandt.
Der Landrat i. A. Baron von Trott zu Solz
ohne Not.

Der Bürgermeister und der Gemeinderat antworteten darauf:

Okriftel den 19ten August 1886
Gegen das vorseitige Gesuch des Georg Loos dahier um Abänderung seines neuerbauten einstöckigen Wohnhauses ist nach anliegender Zeichnung von hier aus nichts einzuwenden. Nachbarn sind keine vorhandenen als wie der Bauherr Georg Loos selbst.
Mook, Bürgermeister.
Georg Jung IV.     Heinrich Jung II.    Der dritte Gemeinderath ist der Gesuchsteller selbst.

Der Landrat erhielt dieses Schreiben wieder zurück und leitete es an die Bauinspektion in Frankfurt weiter:

Höchst den 21. August 1886.
K. H. z. R. der königlichen Kreisbau-Inspektion zu Frankfurt a./M.
Der Landrat i. A. T.
Not. 14 Tage

Dieses Mal antwortete nicht der Baurat Wagner selbst, sondern ein Vertreter:

Frankfurt den (5.) 29.9.86
Kurzer Hand mit der Bemerkung zurückgegeben, dass in technischer Beziehung ich nichts erinnern kann, obgleich mir nicht klar ist, wie die Zimmer erwärmt werden.
Die Bauinspektion, i. V. Eckhard.

Da auch jetzt noch für den Herrn Landrat Unklarheiten bestanden, schickte er die Akten an den Bürgermeister zurück:

Höchst 7. September 1886
K. H. z. R. dem Herrn Bürgermeister zu Okriftel mit dem Ersuchen zurück, vorerst dem p. Loos darüber zu vernehmen, wie er die Zimmer erwärmen will, wobei Sie ihm gleichzeitig den § 3 der Feuer-Polizeiverordnung vom 8. November 1854 bekannt geben wollen, wonach nicht mehr die drei Ofenfeuerungen in eine Kaminröhre geführt werden dürfen und jede stärkere Feuerung als die Stubenofenfeuerung ihr eigenes Kamin haben muß.
Der Landrat, i. A. Trott zu Solz
Not. 8 Tage.

Bürgermeister Mook befragte Georg Loos und erklärte daraufhin dem Landrat:

Okriftel den 11. September 1886 (Eingang 17.9.)
geht mit dem ergebensten Bemerken zurück, dass nachdem dem p. Loos vorstehendes bekannt gemacht wurde, derselbe erklärte, es ginge in den Kamin nur 2 Feuerungen, eins von der Küche und eins von der Wohnstube. Die anderen Zimmer würden nicht geheizt.
Der Bürgermeister, Mook.

Danach konnte endlich die zweite und endgültige Baugenehmigung erteilt werden:

Höchst den 27.9.1886
Zu exp. für den Bauherrn.
Das Gesetz des Georg Loos zu Okriftel um Erlaubnis zur Vornahme baulicher Veränderungen an dem mit diesseitigem Dekret vom 16. Mai d. J. (I 1263) zur Erbauung genehmigten Wohnhause wird auf Grund der vorgelegten Zeichnungen unter der Bedingung genehmigt, daß die Kaminanlage in allen Teilen den Bestimmungen der Polizeiverordnung vom 8. November 1854 zu entsprechen hat und gemäß § 5 der vorgenannten Polizei-Verordnung in eine Kaminröhre nicht mehr wie drei Ofenfeuerungen eingeführt werden dürfen und jede stärkere Feuerung als die Stubenfeuerung ihr eigens Kamin erhalten muss. Diese Konzession erlicht binnen Jahresfirst.
d.Ldr. i.A.T.

Mit einem senkrechten Strich über den noch unbeschriebenen Teil des Bogens und zwei unleserlichen Gegenzeichnungen neben dem Datum vom 29.9.86 schließt der Vorgang.

Nachtrag

Ob und an welches Amt Gebühren zu zahlen waren, geht aus dem Bauantrag nicht hervor. Das Haus wurde in Steuerklasse 6 eingestuft, wonach ab 1899 der alljährliche Steuerbetrag 2,40 Mark betrug.

Erster Inhaber des Hauses war Georg Stieglitz. Ihm hatten die Gründer der neuen Papierfabrik die schöne Aussicht zum Main und in das freie Feld durch große Werkshallen zugebaut.

Die beiden restlichen Bauplätze des Georg Loos erwarb unbebaut der endgültige Besitzer der Papierfabrik, Philipp Offenheimer. Dieser ließ 1896 auf die Grenze zu Stieglitz ein Kantinengebäude mit Schlafräumen errichten. Der Architekt dieses etwas merkwürdigen Gebäudes, Ernst Schäfer aus Frankfurt, stellte fest, der Giebel des benachbarten Hauses könnte Schaden erleiden und er schlug vor, dieses Haus bis auf die Grenze zu verlängern, wobei eine selbständige halbe Brandmauer neben das Kantinengebäude gestellt werden sollte. Diesem Vorschlag wurde stattgegeben und so wuchs das Haus um 42 Zentimeter. Seine Kantine stellte Philipp Offenheimer später der jüdischen Gemeinde zu Okriftel als Synagoge zur Verfügung.

Heute, nach mehr als hundert Jahren seines Bestehens, ist das Dachgeschoß des Hauses Nr. 15 längst ausgebaut. Es besitzt eine über die ganze Dachlänge gehende Mansarde und wäre für die Kirchgrabenstraße ein Schmuckstück, wenn es die riesigen Fabrikruinen der 1970 stillgelegten Papier- und Cellulosefabrik nicht fast zu erdrücken drohten.

Quellenangabe:

Als Unterlage dienten der Bauantrag des Georg Loos aus dem Jahre 1886 und weitere Bauanträge, die sich im Archiv des Okrifteler Rathauses befanden, jetzt Stadtbauamt Hattersheim, die Gebäudesteuerrolle von 1880 mit Nachträgen, das Familienregister der evangelischen Kirchengemeinde Okriftel und das Adressbuch von 1902.

Außerdem:
-
Demandt Karl E.: „Geschichte des Landes Hessen", Seite 432, mit Hinweis auf das Gesetz zur neuen Provinzial- und Kreisordnung vom 7. Juni 1885.
- Göbel Rudi: „Einmalig im alten Höchst", mit Lebensdaten und Porträts der Landräte des alten Kreises Höchst und des Main-Taunus-Kreises. Höchster Kreisblatt vom 2.4.1988.

aus: MTK-Jahrbuch 2002 - mit freundlicher Erlaubnis des Autors
18.7.05

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