Politische Geschichte der Main-Taunus- Landschaft in Mittelalter und Neuzeit
Von Hellmuth Gensicke (+)

Gaue, Grafen und Reich im Früh- und Hochmittelalter

Das Land zwischen dem Main und der Taunushöhe war bei der ersten im Mittelalter erkennbaren politischen Gliederung auf zwei Gaue aufgeteilt. Das fruchtbare Land der römischen „civitas Mattiacorum" um Wiesbaden, das vielleicht auch in alemannischer Zeit einen Verwaltungsbezirk gebildet hatte, galt als königliches Sondergut. Es muß offenbleiben, ob der danach benannte, recht kleine „Königssunderngau" bereits bei der fränkischen Landnahme zwischen dem niederen, heutigen Rheingau und dem oberen Rheingau südlich vom Main gebildet oder nachträglich aus einem größeren Rheingau herausgelöst wurde. Seine Grenzen waren im Süden der Main, im Westen der Rhein und der Wallufer Bach, im Norden das Waldland jenseits der Höhe bis zum Pfahlgraben. Im Osten verlief seine Grenze von der Quelle des Daisbaches nach Eppstein, dann den Kriftel-, Schwarz- oder Goldbach abwärts bis zur Mündung bei Okriftel. Im Kreisgebiet sind Lehnsleuten, den von Delkenheim, und geringere Vogtrechte der von Kronberg zu Lorsbach und Wildsachsen an sich. Auch die Grafen von Nürings und ihre Besitznachfolger, die Herren von Falkenstein und später von Eppstein-Königstein, hatten hier Vogteien in Münster, Eschborn und Hattersheim.

Bescheidener waren die Rechte der von Schwalbach, die in Schwalbach 1326 die Vogtei von Falkenstein, 1445 Dorf und Gericht von Eppstein-Königstein und daneben ein Hubengericht von Bolanden und später von Nassau-Saarbrücken zu Lehen hatten. In Okriftel konnten die von Preungesheim 1252 ihre Stellung als Vögte und Ortsherren gegen Philipp von Falkenstein behaupten.

Erst gegen Ende der Stauferzeit zeichnen sich die Kerngebiete der Territorien deutlicher ab. Die Gemengelage der Rechte von Grundherren und Vögten erlaubt jedoch weithin noch keine klaren Abgrenzungen.

Herren von Eppstein

Über ein Jahrhundert saß mit geringen Unterbrechungen von nur 15 Jahren zwischen 1201 und 1305 ein Eppsteiner auf dem Mainzer Erzstuhl. In jener Zeit wurden die Herren von Eppstein hier die vorherrschende weltliche Macht. Bis in den Raum von Aschaffenburg und Marburg griff ihr am unteren Main und in der Wetterau überaus dichter Streubesitz aus. Weit rheinabwärts gehörte ihnen eine Hälfte der Grafschaft Wied. Nach dieser Blütezeit, in der die Eppsteiner zu den führenden Geschlechtern Deutschlands gehörten, zeigen sich Spuren des Niedergangs. Die Heirat Eberhards (1348-91) mit Luckart, einer Erbtochter der Herren von Falkenstein, bringt zwar neuen Auftrieb. Aber beider Söhne Gottfried und Eberhard teilen 1433 ihre Lande. Gottfried und seine Linie Eppstein-Münzenberg erhalten die Herrschaft Eppstein mit den Landgerichten Mechtildshausen und Häusels. Zu Häusels gehörten Eppstein, Häusels, Bremthal, Ober- und Niederjosbach, Schloßborn, Kröftel, Ehlhalten, Ruppertshain, Vockenhausen, Eppenhain, Fischbach, Retters, Hornau, Kelkheim, Gimbach, Ober- und Unterliederbach, Hausen vor der Sonne und Lorsbach, zu Mechtildshausen: Kostheim, Hochheim, Massenheim, Delkenheim, Wallau, Nordenstadt, Igstadt, Medenbach, Wildsachsen, Langenhain und Diedenbergen. Eberhard und seiner Linie Eppstein- Königstein wurden 1433 die Herrschaft Königstein und aus dem Landgericht Mechtildshausen die Dörfer Marxheim, Weilbach und Wicker sowie die Vogtei Eddersheim zu Teil.

Am Mainufer hatte das Eppsteiner Territorium früh abzubröckeln begonnen. Das Domkapitel Mainz erwarb 1270 von Eppstein das Dorf Flörsheim. Dabei verzichteten die Eppsteiner ebenso auf die Hochgerichtsbarkeit wie 1478 in Hochheim, als sie dort dem Domkapitel die Vogtei überließen. Gottfried erheiratete noch einen Anteil an der Grafschaft Diez. Dennoch ging es weiter abwärts. Sein Enkel Gottfried verkaufte 1492 ohne besondere Not seinen Teil der Herrschaft Eppstein an die Landgrafen von Hessen. Damit kam Hessen in den Besitz des „Ländchens" mit der Hälfte von Burg und Tal Eppstein und des Landgerichts Häusels, mit Hof und Landgericht Mechtildshausen und den Dörfern Delkenheim, Massenheim, Diedenbergen, Wallau, Breckenhcim, Nordenstadt, Igstadt, Medenbach, Wildsachsen, Langenhain, Lorsbach, Ober- und Unterliederbach. Die andere Hälfte von Burg und Tal Eppstein überließ Gottfrieds Bruder Johann, Domherr zu Köln, 1504 seinem Vetter Eberhard von Eppstein- Königstein, der nach Gottfrieds Tod auch alle übrigen Landesteile erbte.

Die Staufer hatten noch einmal versucht das Reichsgut am Untermain zu sichern. Eine dieser Maßnahmen war der Bau der Burg Königstein, nach der sich 1215 und 1225 Reichsdienstmannen nennen. Mit dieser Reichsburg Königstein waren schon 1239 die Herren von Münzenberg belehnt. Die Münzenberger, die 1255 ausstarben, und mehr noch ihre Erben, die Herren von Falkenstein am Donnersberg, ein Zweig der Reichsministerialen von Bolanden, versuchten sich um die Burg eine Herrschaft zu schaffen. Das Lehen von Kurpfalz, die Grafschaft Nürings, lieferte Ansprüche, die sie mit Rechten aus Grundherrschaften und Vogteien teilweise zu voller Landeshoheit ausbauen konnten. Philipp von Falkenstein ließ sich 1332 Stadtrechte für Hof heim verleihen, das jedoch bald an Kurmainz verpfändet wurde. Als die Herren von Falkenstein 1418 ausstarben, kam ein Teil ihres Erbes an die Herren von Eppstein, hier die Herrschaft Königstein. Bei der Bruderteilung 1433 kam diese an Eberhard und seine Eppsteiner-Königsteiner Linie. Zur Herrschaft gehörten hier die Landgerichte Königstein und „Dieffenwegen" südlich Sulzbach. Dazu verfügten sie über die Vogteien in Hattersheim, Kriftel, Münster, Hornau und Kelkheim und den Ort Schwalbach. Die Herren, seit 1505 Grafen von Eppstein-Königstein erhielten 1461 von Kurmainz Hofheim zurück und 1504 von ihren Eppsteiner Vettern die Hälfte von Eppstein und des Landgerichts Häusels.

Graf Eberhard IV.

Der letzte regierende Eppsteiner, Graf Eberhard IV. von Eppstein-Königstein, gest. 1535. Grabmal in der evangelischen Pfarrkirche Hirzenhain.
 

Hessen, Stolberg, Kurmainz und Splittergebiete in der Neuzeit

Neben den Grafen von Eppstein-Königstein sind hier so zu Beginn der Neuzeit nur die Landgrafen von Hessen im wesentlichen als Landesherren zu nennen. Daneben gab es noch eine Vielzahl territorialer Splittergebiete. Kurmainz hatte im Kreisgebiet unmittelbar noch keinen Besitz und nur Einfluß auf die Orte des Domkapitels. Das Domkapitel hatte 1270 Flörsheim und 1478 Hochheim erworben. Der Dompropst hatte noch keine Landeshoheit in seinem Dorf Eddersheim. Eine eigene kleine Herrschaft war die Vogtei Okriftel. Sie kam von den von Preungesheim über die Barfuß von Wintersheim 1395 und die von Schärfen-Stein an die Kalb von Reinheim 1424 und endlich an Graf Diether von Isenburg-Büdingen (+ 1461). Die Reichsdörfer Sulzbach und Soden hatten sich 1282 unter den Schutz der Stadt Frankfurt begeben. Innerhalb ihrer kleinen Herrschaft Kronberg mit Eschborn und Niederhöchstadt waren die von Kronberg Landesherren. Die von Praunheim, genannt Clettenberg, trugen die Vogtei Niederhofheim von den Grafen von Sponheim-Dannenfels, den Erben des Hauses Bolanden, und 1451 von deren Erben, den Grafen von Nassau-Saarbrücken, zu Lehen.

Landgraf Wilhelm II.

Landgraf Wilhelm II. von Hessen, gest. 1509. Grabmal in der Elisabethkirche Marburg. Bildarchiv Foto Marburg.

Dieses Bild der Territorien hat sich in der Folge noch wesentlich gewandelt. Unverändert blieb das hessische „Ländchen", das 1567 an Hessen-Marburg, 1604 an Hessen-Kassel und schließlich 1624 an Hessen-Darmstadt kam. Es war vorübergehend 1643 bis 1651 an Landgraf Johann von Hessen-Braubach bzw. -Eppstein verpfändet. Amtssitz war jedoch seit dem späten 17. Jahrh. Wallau. Die Grafen von Isenburg und zuletzt die Fürsten von Isenburg-Birstein besaßen weiterhin Okriftel.

Hartmuth von Kronberg, der sich Franz von Sickingen angeschlossen hatte, verlor in der Sickinger Fehde 1522 seine Herrschaft an Hessen, das sie 1541 zurückgab. Seine Söhne stifteten drei Linien, wovon eine 1608, die zweite, später gräfliche, der Erzbischof Johann Schweickhart zu Mainz (1604—26) angehörte, 1692 und die letzte 1704 erlosch. Die Herrschaft fiel an Kurmainz, das seit 1650 eine Anwartschaft auf dieses Reichslehen hatte.

Mit Graf Eberhard von Eppstein-Königstein erlosch 1535 sein Geschlecht. Die Grafschaft kam nacheinander an zwei Söhne seiner Schwester, die Grafen Ludwig und Christoph von Stolberg. Kurmainz bemühte sich seit 1559 um Hofheim und erhielt 1565 das Amt Hofheim mit Hattersheim, Kriftel und Münster. Es erwirkte 1575 eine Anwartschaft auf das Reichslehen und zwang nach Graf Christophs Tod 1581 mit Waffengewalt die Grafen von Stolberg Burg und Grafschaft zu räumen. Mit schwedischer Hilfe kehrten sie 1632 bis 1635 noch einmal zurück. Der Rechtsstreit um das Erbe war 1803 noch nicht entschieden. Kurmainz brachte auch den Besitz von St. Stephan zu Mainz um Schloßborn 1582 bis 1592 und die Rechte des Frankfurter Bartholomäusstifts in Hornau und Kelkheim 1584 an sich. Es überließ allerdings dem Mainzer Dompropst 1581 die volle Landeshoheit in Eddersheim.

Geringeren Erfolg hatte Kurmainz 1581 in Neuenhain. Es mußte dort dulden, daß Kurfürst Friedrich III. von der Pfalz, der 1571 die Abtei Limburg aufgehoben hatte, die Vogtei Sulzbach mit dem Kirchspiel Neuenhain und den Orten Altenhain und Schneidhain in Besitz nahm. Kurpfalz nahm mit der Vogtei auch die Landeshoheit in den Reichsdörfern Sulzbach und Soden in Anspruch und drängte dort den Einfluß der Reichsstadt Frankfurt zurück. Kurpfalz vertauschte 1650 die Vogtei Sulzbach an Kurmainz, behielt sich jedoch Kirche und Konfessionsstand vor. Damit war Kurmainz auch Landesherr in Neuenhain, Altenhain und Schneidhain und Mitherr in Sulzbach und Soden. Der Kampf beider Reichsdörfer um ihre volle Freiheit gegen die Reichsstadt Frankfurt wurde erst mit dem Ende des Reiches 1806 gegenstandslos.

Bis zum Ende des alten Reiches hielt sich das kleine reichsritterschaftliche Splittergebiet Niederhofheim. Von Nassau-Saarbrücken trugen es die von Praunheim bis 1609, die von Wachenheim seit 1631, die von Kniestädt 1686 bis 1706 zu Lehen. Danach waren seit um 1710 bis 1773 die von Bettendorf, nach 1773 deren Erben, Grafen von Hatzfeldt, von Neipperg, von Salm-Dyck und von Coudenhoven mit Niederhofheim belehnt.

Nassau ab 1803

In den Stürmen der Französischen Revolution zerbrach das Römische Reich Deutscher Nation. Im Reichsdeputationshauptschluß erhielten die deutschen Fürsten 1803 für verlorene linksrheinische Lande Entschädigung rechts vom Rhein. Fürst Carl Wilhelm von Nassau-Usingen erhielt unter anderem von Kurmainz das Oberamt Höchst mit den Amtsvogteien Höchst, Hofheim, Königstein, Eppstein und Oberursel, das Amt Kronberg mit Eschborn und Niederhöchstadt, die Orte des Domkapitels Mainz, Hochheim und Flörsheim und die Orte der Dompropstei Mainz, Eddersheim und Heddernheim. Dazu trat ihm Hessen-Darmstadt das „Ländchen", die Herrschaft Eppstein, ab. Zugleich wurde er Landesherr der Reichsdörfer Sulzbach und Soden und des Isenburg-Birsteiner Ortes Okriftel. Sein Bruder Fürst Friedrich August von Nassau-Usingen, der ihm 1803 folgte, trat 1806 mit seinem Vetter Fürst Friedrich Wilhelm von Nassau-Weilburg dem Rheinbund bei. Beide vereinigten ihre Lande zu einem gemeinschaftlich regierten Herzogtum Nassau, dessen erster Herzog Friedrich August (+ 1816) wurde. Zum Herzogtum kam 1806 auch das reichsritterschaftliche Niederhofheim mit dem Hof Hausen vor der Sonne.

Bei der Neugliederung des Herzogtums wurden Sulzbach und Soden mit dem Amt Kronberg vereinigt und Niederhofheim dem Amt Höchst zugewiesen. Eine Neuordnung beseitigte 1810 mehrere Ämter. Die Ämter Hofheim und Höchst wurden zu einem Amt Höchst vereinigt, dem außer Niederhofheim und Okriftel auch Ober- und Unterliederbach aus dem Amt Wallau zugeteilt wurden, das dafür Wicker und Weilbach aus dem Amt Höchst erhielt. Das Amt Eppstein und das Kirchspiel Neuenhain wurden mit Königstein und Glashütten zu einem Amt Königstein vereinigt. Aus den Ämtern Oberursel, Kronberg mit Sulzbach und Soden und den Kirchspielen Oberhöchstadt und Schwalbach aus dem Amt Königstein wurde ein Amt Oberursel gebildet. In der Folge wurde 1814 das Amt Hochheim aufgelöst, Hochheim und Flörsheim dem Amt Wallau einverleibt, Eddersheim mit dem Amt Höchst verbunden.

Karl Wilhem Fürst von Nassau-Usingen

Karl Wilhelm Fürst von Nassau-Usingen. Ölgemälde eines unbekannten Künstlers im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden.

Als 1815 das Amt Oberursel aufgelöst wurde, kamen Sulzbach und Soden zum Amt Höchst, alle übrigen Orte zum Amt Königstein. Dieses hatte dafür Hornau und Kelkheim nach Höchst, Eppstein ans Amt Wallau, Ober- und Niederjosbach, Vockenhausen, Bremthal, Schloßborn, Ehlhalten, Ruppertshain und Eppenhain ans Oberamt Idstein abzutreten, behielt nachträglich jedoch Eppenhain und Ruppertshain. Ans Amt Höchst kamen 1816 Harheim, Eschborn und Heddernheim vom Amt Königstein, das dafür Kelkheim vom Amt Höchst und Schloßborn und Ehlhalten vom Oberamt Idstein zurückerhielt. Eine neue Amtsordnung regelte 1816 den Wirkungskreis der Amtsbehörden und gliederte einige Amtsbezirke um. Dabei blieb das Amt Königstein unverändert. Vom Amt Höchst wurden Marxheim dem Amt Wallau zugeteilt, dessen Amtssitz 1817 nach Hochheim verlegt wurde. Es verlor gleichzeitig 1817 Eppstein und Lorsbach ans Amt Königstein und erhielt 1817 vom Amt Höchst Eddersheim und vor 1823 auch Lorsbach zurück. Von diesen Ämtern Hochheim, Höchst und Königstein, denen zugleich auch die Rechtspflege oblag, wurde durch Jahrzehnte das Land zwischen Main und Taunus verwaltet.

Durch innere Reformen wuchsen die territorialen Splittergebiete im Herzogtum Nassau rasch zu einer neuen Einheit zusammen. Die revolutionäre Bewegung des Jahres 1848 brachte in der Staatsverfassung und in den Gemeinden manche freiheitliche Neuerungen, die zum Teil sich auch über die folgende Zeit der Reaktion erhielten. Für die Verwaltung wurden 1848 Kreisämter geschaffen, neben denen die alten Ämter als Justizämter weiterbestanden. Das Kreisamt Höchst umschloß mit den Ämtern Hochheim, Höchst und Königstein schon einmal den späteren Main-Taunuskreis. Diese Kreisämter wurden 1854 wieder aufgehoben und Justiz und Verwaltung erneut in den Ämtern vereinigt, wo jedoch beide besonderen Beamten getrennt anvertraut waren.

Preußen ab 1866

Als Bundesgenosse Österreichs verlor Herzog Adolf von Nassau 1866 sein Herzogtum. Nassau wurde dem Königreich Preußen einverleibt und bildete mit Frankfurt, Hessen-Homburg und dem hessen-darmstädtischen Hinterland den Regierungsbezirk Wiesbaden. Dieser war, unter Wahrung mancher nassauischer Sonderrechte, mit Kurhessen zu einer Provinz Hessen-Nassau vereinigt. Die Verwaltung wurde bald der preußischen angeglichen. Bereits 1867 wurden Landkreise eingerichtet, an deren Spitze Landräte standen. Der Landkreis Wiesbaden oder Main-Kreis mit der Kreisstadt Wiesbaden umfaßte die Ämter Wiesbaden, ohne die Stadt, Hochheim, Höchst und die Stadt Rödelheim. Zum Obertaunuskreis, dessen Landrat in Bad Homburg saß, gehörten die Ämter Homburg, Königstein und Usingen. Bei der Neugliederung der deutschen Gerichtsverfassung wurden 1878 Amtsgerichte zu Wiesbaden, Hochheim, Höchst und Königstein gebildet, die im wesentlichen den alten Amtsbereich umfaßten. Die Kreisordnung für die Provinz Hessen-Nassau beseitigte 1886 die Ämter und wies ihre Verwaltungsaufgaben den verkleinerten Kreisen zu. Beim Landkreis Wiesbaden blieben die Ämter Wiesbaden und Hochheim, von dem jedoch Langenhain, Lorsbach und Marxheim zum Kreis Höchst kamen. Dieser Kreis Höchst umfaßte außerdem nur das frühere Amt Höchst, das Heddernheim an den Landkreis Frankfurt abgab. Das Amt Königstein blieb beim Obertaunuskreis, verlor jedoch Reifenberg an den Kreis Usingen. Dort wurde nach dem ersten Weltkrieg, bald nach der Besetzung durch französisches Militär Weihnachten 1918 ein neuer Kreis Königstein aus den Städten Königstein und Kronberg, 22 Gemeinden aus dem Obertaunuskreis und 6 Orten aus dem Kreis Usingen gebildet, der bis 1928 neben dem Kreis Höchst und dem Landkreis Wiesbaden bestand.


Schrifttum

    A. Bach, Die  Siedlungsnamen  des Taunusgebietes, 1927.
    G. Dehio,   M.   Backes,   Handbuch   der   deutschen Kunstdenkmäler, Hessen, 1966.
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    Grandhomme, Der Kreis Höchst a. M., 1887.
    Handbuch der Historischen Stätten Deutschlands 4. Bd., Hessen, hrsg. von G. W. Sante, 2. Aufl., 1967.
    G. Kleinfeld, H. Weirich, Die mittelalterliche Kirchenorganisation im oberhessisch- nassauischen Raum, 1937.
    A. Henche, Der ehemalige Landkreis Wiesbaden, 1930.
    Main-Taunus-Kalender, hrsg. von J. Wagenbach, 1950—1959.
    Nassauische Annalen, 1-91. Bd., 1830—1980.
    W. Sauer, Nassauisches Urkundenbuch, 1885.
    C. D. Vogel, Beschreibung des Herzogthums Nassau, 1843.
    P.  Wagner, Die  eppsteinischen Lehensverzeichnisse und Zinsregister des 13.   Jahrhunderts, 1927.

Rad und Sparren - 1980 - 9  mit freundlicher Erlaubnis des Herausgebers